Auch Sie sollten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §1 und Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für sich als Arbeitgeber bestellen. Diese kann Sie als interne oder externe Fachkraft in den Punkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beratend zur Seite stehen.